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Grundsätzlich darf ohne vorherige Besichtigung durch den Sachschadenregulierer bzw. ohne dessen ausdrückliche Genehmigung, die Schadenstelle nicht verändert werden. Bei Schäden, wie z.B.  Wasserschäden, gibt es jedoch die nachfolgenden besonderen Regeln:

 

Sie können gleich einen Handwerker Ihrer Wahl mit der Schadensbehebung beauftragen, wenn

 

*es sich einwandfrei um einen Wasser- oder Überschwemmungsschaden handelt..

*Sie dem Versicherer den Schaden mit Fotos von den Schadenstellen gemeldet haben.

 

Grundsätzlich haben Sie die Freiheit, einen Handwerker Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens zu beauftragen.

 

Kein Schadenregulierer oder Sachverständiger kann Ihnen vorschreiben, welchen Notdienst oder Handwerker zur Trocknung Sie beauftragen. Grundsätzlich sind Sie der Auftraggeber wie z.B, bei der Wahl Ihrer KFZ Werkstatt nach einem Autounfall.

BTE Bautrocknung Express.......die mit der leisen Bautrocknung, und modernster Technik..........das beste für dein Heim.

 

Versicherungsabwicklung nach enem Wasserschaden:

 

Auf Ihren Wunsch koordinieren wir alle Maßnahmen und Arbeiten mit Ihrer Versicherung, ihrem Schadenregulierer oder Gutachter zusammen.

 

Dabei gehen wir wie folgt vor:

Beweissicherung und Bewertung.. Aufnahme des Schadenumfangs und der anfallenden Arbeiten. Schadensbericht mit Bilddokumentation, inklusive Schadens-Messprototkoll für Ihre Versicherung. *Kalkulation über die erforderlichen Arbeiten und Schadenabwicklung mit Ihrer Versicherung. *Nach erfolgreicher Trocknung Ihres Schadens erhalten Sie, ein Messprotokoll, sowie eine seperate Stromabrechnung zur Vorlage bei Ihrem Energieversorger und Ihrer Versicherung.

Versicherung - was ist zu beachten?