2021 - BTE Bautrocknungs-Express   -   Rotwandstrasse 11   -   83533 Edling   -   Telefon:  08071/55700-27   -   Fax:  08071/51591   -  info@bautrocknung-express.de  -   Impressum   -   AGB   -   Datenschutz

 * Alle Preise zzgl. 19% MwSt. Zusätzliche Informationen hier

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Trocknungsgeräten und Dienstleistungen zur Wasserschadenbeseitigung der Firma BTE Bautrocknung- Express.

 

   

 

1. Allgemeines

 

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

 

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir die Gültigkeit schriftlich bestätigen.

 

 

2. Preise

 

2.1. Die Preise verstehen sich immer ­ auch wenn nicht besonders ausgewiesen - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.2. Anfahrtweg im AI Flatrate Programm sind ab 17 Tage Mietdauer kostenlos, unter 17 Tage werden einmalig 19€

als Servicepauschale berechnet.

 

2.3. Bei Notfalltrocknungen (sofortige Anlieferung) wird die Anfahrt und die Rückfahrt ab/bis Lager mit der üblichen Kilometer Pauschale und der Fahrzeit des Monteurs berechnet.

 

2.4. Im Falle der Geräteendreinigung durch BTE Bautrocknung - Express werden je Gerät 19€ berechnet,

diese Leistung ist im AI Programm Inklusive.

 

 

 

3. Zahlung

 

3.1. Unsere Miet- und Dienstleistungsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Beanstandung der Rechnung kann nur innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Anderenfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.

 

3.2. Wird der (nur für Wiedervermieter) von uns gewährte Skonto in Anspruch genommen, so ist der Rechnungsbetrag binnen 8 Tagen zahlbar.

 

3.3. Bei Nichtzahlung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum werden auf den Rechnungsbetrag die z.Zt. gültigen Bankzinsen  sowie Bearbeitungsgebühren berechnet.

 

3.4. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit etwaigen Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

 

   

 

4. Leistungen der Firma BTE Bautrocknung - Express.

 

 

4.1. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft.

 

4.2. Die Verleihdauer unserer Mietgeräte wird in vollen Tagen berechnet, somit entspricht eine Woche

auch nur 7 volle Tage.

 

4.3. Der Auf- und Abbautag erfolgt durch Techniker der Firma BTE Bautrocknung - Express. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb gesetzt.

 

4.4. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt.

 

4.5. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.

 

   

 

5. Pflichten des Auftraggebers

 

5.1. Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer- , baupolizeiliche- und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden.

 

5.2. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5.3. Betriebsstörungen nach § 4 Abs. 5 sowie § 5 Abs. 1 hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung.

 

5.4. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma BTE Bautrocknung - Express sofort telefonisch Mitteilung zu machen.

 

5.5. Wird die Wartung der Firma BTE Bautrocknung - Express übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen.

 

5.6. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, so ist er für schonende und einwandfreie Bedieung der Geräte verantwortlich.

 

   

 

6. Haftung des Auftraggebers

 

6.1. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirken von außen irgendwelcher Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten.

 

6.2. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsauschluß über § 831 BGB ist nicht möglich.

 

6.3. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen.

 

   

 

7. Haftung der Firma BTE Bautrocknung - Express

 

 

7.1. Irgendwelche Haftung der Firma BTE Bautrocknung - Express für den unverschuldeten Ausfall oder Beschädigung der gemieteten Geräte mit Zubehör oder für Folgeschäden irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

 

 

7.2 Ausgehändigte Messprotokolle dienen nur zur unverbindlichen Ansicht. Sie sind in keinster Weise verwertbar oder Gerichtlich Nutzbar.

 

 

   

 

8. Rücktritt

 

8.1. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erflüllung des Auftraggebers wesentlich erschweren, sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zum Rücktritt.

 

8.2. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.

 

   

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz Wasserburg am Inn

 

Änderungen bei Preisen und Rechtschreibfehler vorbehalten

 

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